Beratung in der Häuslichkeit
Zur Sicherung der Qualtität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung der Pflegeperson, sind Pflegegeldbezieher verpflichtet einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Ambulanten Pflegedienst abzurufen. Pflegebedürftige, die von einem Ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistung beziehen, können ebenfalls halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegeberater übernehmen dies gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.