Unser Pflegeteam hilft Ihnen bei Pflegebedarf durch den Besuch in Ihrer eigenen Wohnung, kommt von einmal wöchentlich bis zu mehrmals täglich und unterstützt bei der Grund- und Behandlungspflege oder hilft Ihnen mit unserem Angebot der häuslichen Betreuung.
Weitere Informationen unserer Leistungen finden Sie unten aufgeführt.
Körperpflege: Waschen, duschen, baden, Zahnpflege, kämmen, rasieren, hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung und vieles mehr
Mobilität: Aufstehen und zu Bett gehen, an- und auskleiden, gehen, stehen, Treppen steigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Ernährung: Mundgerechtes zubereiten der Nahrung, unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, sowie Verabreichung von Sondennahrung
Medizinische Behandlungspflege: Anlegen und wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein), Blutzuckerbestimmungen, Injektionen (z.B. Insulin), Medikamente richten und Überwachung der Einnahme, anlegen von Kompressionsverbänden -oder strümpfen und vieles mehr
Finanzierungsmöglichkeiten: Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit oder zu Ihrer Entlastung vertritt. Diese besondere Unterstüzungsleistung geht über die normale Grundpflege hinaus und dient zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens. (z.B. Begleitung bei Spaziergängen und Besorgungen, sowie Fahrten zum Hausarzt)
Die Urlaubs- und Verhinderungspflege der Caritas Sozialstation
Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Kraft. Daher ist es Wichtig, gelegentlich in Ruhe neue Energie zu tanken, um sich danach wieder mit Freude um Ihre Angehörigen kümmern zu können. Damit Sie Ihre Auszeit genießen können, halten wir solange bei Ihnen die Stellung.
Beratung in der Häuslichkeit
Zur Sicherung der Qualtität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung der Pflegeperson, sind Pflegegeldbezieher verpflichtet einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Ambulanten Pflegedienst abzurufen. Pflegebedürftige, die von einem Ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistung beziehen, können ebenfalls halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegeberater übernehmen dies gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
Kurse für pflegende Angehörige
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